OFD Niedersachsen - S 2150 a - 71 - St 282

Richtsätze für das Betriebseinkommen aus normaler landwirtschaftlicher Nutzung im Wirtschaftsjahr 2009/2010 für Niedersachsen

1. Klasseneinteilung

Die Klasseneinteilung richtet sich nach den Standarddeckungsbeiträgen (SDB) des jeweiligen Betriebes. Die zur Berechnung der SDB benötigten Grundlagen sowie ein Beispiel zur Berechnung können im Folgenden diesem Karteiblatt entnommen werden.

Da die zur Berechnung des SDB benötigten Angaben in Schätzungsfällen in der Regel nicht vorliegen, ist die Klasseneinordnung in diesen Fällen nach Aktenlage vorzunehmen. Bei einer Konkurrenzsituation zwischen verschiedenen Klassen ist der höhere Betrag maßgebend.

Futterbaubetriebe:

2/3 des gesamten Betriebs-SDB stammt aus den Betriebszweigen Milchkühe, Färsen, Rinder, Schafe

Veredelungsbetriebe:

2/3 des gesamten Betriebs-SDB stammt aus den Betriebszweigen Schweinehaltung, Geflügelhaltung, sonstige Veredelung

Ackerbaubetriebe:

2/3 des gesamten Betriebs-SDB stammt aus den Betriebszweigen Getreide, Raps, Eiweiß, Hackfrucht, Gemüse, Stilllegung

Verbundbetriebe:

o. g. Klassen nicht erfüllt, da SDB je Klasse < 2/3

Unter dem Bereich „Veranlagung_LuF_OFD” steht für die Richtsatzschätzung die Vorlage „Anlage ESt 13/06” zur Verfügung.

2. Betriebseinkommen je ha der maßgebenden LN in EUR


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EUR
I.
 
Futterbaubetriebe
 
 
a)
Braunschweig
1440
 
b)
Hannover
1.301
 
c)
Lüneburg
1.437
 
d)
Weser-Ems
1.533
 
 
 
 
II.
 
Veredelung
 
 
a)
Braunschweig
1.573
 
b)
Hannover
1.573
 
c)
Lüneburg
1.424
 
d)
Weser-Ems
1.827
 
 
 
 
III.
 
Ackerbau
 
 
a)
Braunschweig
970
 
b)
Hannover
876
 
c)
Lüneburg
887
 
d)
Weser-Ems
1.329
 
 
 
 
IV.
 
Verbund
 
 
a)
Braunschweig
975
 
b)
Hannover
1.044
 
c)
Lüneburg
985
 
d)
Weser-Ems
1.489
 
 
 
 
V.
 
Sondernutzungen
 
 
a – d)
Obstanbau
10.903
 
a – d)
Spargelanbau
18100

3. Schätzungspraxis

Nach Prüfungsfeststellungen des Niedersächsischen Landesrechnungshofes (LRH) für die Wj. 2004/05 bis 2006/07 werden in den geprüften niedersächsischen Finanzämter nur ca. 10 v. H. der Schätzungsfälle unter Verwendung der Richtsätze dieser Karteikarte veranlagt.

Nach den Berechnungen des LRH führen andere Schätzungsmethoden in der Regel jedoch zu einem zu niedrigen Schätzungsergebnis.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass bei Gewinnschätzungen im Falle einer Abweichung von den Richtsätzen wegen betrieblicher Besonderheiten die Gründe hierfür aktenkundig zu machen sind [s. ESt-Kartei (LuF) zu § 13 EStG, Karteikarte Nr. 4.1, Tz. 1.1 letzter Absatz].

Die Schätzungspraxis des Landes Niedersachsen unter Verwendung der hier bezeichneten Richtsätze wurde bereits wiederholt durch den Bundesfinanzhof bestätigt (z. B.: , , ).

Eine „freie” Schätzung außerhalb dieses Rahmens birgt in deutlich höherem Maße die Gefahr in sich, in einem Rechtsstreit zu unterliegen.

Ferner weise ich darauf hin, dass eine vollständige Erfüllung der steuerlichen Erklärungspflichten – was ebenso die Erfüllung der jeweiligen Aufzeichnungspflichten umfasst – auch nach Durchführung einer Schätzungsveranlagung für den betroffenen Zeitraum mit Zwangsmittel durchgesetzt werden sollte [vgl. ESt-Kartei (LuF) zu § 13 EStG, Karteikarte Nr. 4.1, Tz. 4]. Das Hinnehmen eines Mitwirkungsmangels des Steuerpflichtigen durch das Finanzamt kann zu „Dauerschätzungsfällen” und Nachahmungseffekten seitens anderer Steuerpflichtiger führen („Mundpropaganda”, „Stammtischgerede”, Internetforen).

4. Standarddeckungsbeiträge EUR je Einheit Durchschnitt WJ 2004/05 – 2009/10


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Merkmal
Einheit
Braunschweig
Hannover
Lüneburg
Weser-Ems
Weichweizen und Spelz
ha
774
779
653
616
Hartweizen
ha
551
490
516
504
Roggen
ha
414
357
336
293
Gerste
ha
574
509
449
434
Hafer
ha
470
434
384
356
Körnermais
ha
583
612
608
590
sonst. Getreide z. Körnergewinn.
ha
566
517
472
471
Eiweißpflanzen z. Körnergewinn.
ha
224
219
194
223
Kartoffeln
ha
4.844
4.950
4.305
4.483
Zuckerrüben
ha
1.366
1.441
1.348
1.332
Futterhackfrüchte
ha
279
310
286
286
Ackerwiesen und -weiden
ha
287
306
308
324
Grünmais (Silagemais)
ha
758
720
682
667
sonst. Futterpflanzen
ha
411
405
383
372
Raps und Rüben
ha
642
655
578
579
Obstanlagen
ha
9.160
9.160
9.160
9.160
Einhufer
St./a
184
184
184
184
Rinder unter 1 Jahr
St./a
230
230
229
226
Männliche Rinder 1 – 2 Jahren
St./a
337
336
334
330
Weibliche Rinder 1 – 2 Jahren
St./a
176
177
176
174
Männl. Rinder 2 Jahre u. älter
St./a
270
270
269
265
Färsen 2 Jahre und älter
St./a
176
177
176
174
Milchkühe
St./a
1.326
1.347
1.239
1.288
Sonstige Kühe
St./a
85
85
85
85
Mutterschafe
St./a
35
35
35
35
Sonstige Schafe
St./a
18
18
18
18
Ziegen (jeden Alters)
St./a
47
47
47
47
Ferkel unter 20 kg LG
St./a
65
63
62
72
Zuchtsauen, 50 kg und mehr
St./a
289
289
289
324
Sonstige Schweine
St./a
65
63
62
72
Masthähnchen u. -hühnchen
100 St./a
140
140
140
140
Legehennen
100 St./a
838
838
838
854
Sonstiges Geflügel
100 St./a
808
808
808
808
St./a = Stück pro Jahr
Quelle: LWK Nds., Jan. 2011

5. Beispiel:

Ein Landwirt in Lüneburg baut im Wj. 2009/2010 auf 12 ha Roggen und auf 10 ha Kartoffeln an. Zusätzlich besitzt er 10 Stück Rindvieh unter 1 Jahr, 3 Zuchtschweine, 10 Ferkel (bis etwa 20 kg) und 25 Mastschweine.


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Klasse
Merkmal
ha/Stück
SDB in EUR/ha oder Stück
SDB pro Merkmal
jeweiliger Anteil an Summe
 
Ackerbau
Roggen
12
336
4.032
7,69 %
 
Kartoffeln
10
4.305
43.050
82,14 %
 
Futterbau
Rinder(<1 J.)
10
229
2.290
4,37 %
 
Veredlung
Zuchtsauen
3
289
867
1,65 %
 
Ferkel
10
62
620
1,18 %
 
sonstige Schweine
25
62
1.550
2,96 %
 
 
 
 
Summe
52.409
99,99 %

Der Anteil des Ackerbaus an der Summe der SDB pro Merkmal beträgt: 7,69 % + 82,14 % = 89,83 %, er ist also größer als 2/3 des gesamten Betriebs-SDB. Der Betrieb ist dem Ackerbau zuzurechnen. Zur Berechnung des Betriebseinkommens aus normaler landwirtschaftlicher Nutzung ist ein Richtsatz in Höhe von 887,00 EUR je ha der maßgebenden landwirtschaftlichen Nutzung anzusetzen.

Betriebseinkommen aus normaler landwirtschaftlicher Nutzung: 887,00 EUR × 22 ha = 19.514,00 EUR.

OFD Niedersachsen v. - S 2150 a - 71 - St 282

Fundstelle(n):
ESt-Kartei (LuF) NI § 13 EStG Fach 4.2g - LuF 496 -
QAAAD-87621