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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 14 K 14074/09

Gesetze: AO § 129, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 3, EStG § 11 Abs. 2

Irrtümlich nicht als Betriebsausgabe erklärte Umsatzsteuer keine offenbare Unrichtigkeit

Leitsatz

Erklärt ein selbstständig tätiger Ingenieur in mehreren Jahren versehentlich die an das FA abgeführte Umsatzsteuer nicht als Betriebsausgabe und lässt sich weder den Einkommensteuererklärungen noch den Umsatzsteuererklärungen entnehmen, ob und wie viel Umsatzsteuer jeweils an das FA abgeführt wurde, beruht die fehlerhafte Nichtberücksichtigung der gezahlten Umsatzsteuer nicht auf einem rein mechanischen Fehler, sondern auf einer unzureichenden Sachverhaltsaufklärung, so dass die Annahme einer offenbaren Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO ausscheidet.

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 306 Nr. 5
NWB-EN Nr. 715/2011 (Irrtümlich nicht als Betriebsausgabe erklärte Umsatzsteuer)
StBW 2011 S. 741 Nr. 16
Ubg 2012 S. 275 Nr. 4
CAAAD-87562

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 08.09.2010 - 14 K 14074/09

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