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Vorweggenommene Erbfolge im Einzelunternehmen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAD-87518 Ist in der Familie des Einzelunternehmers ein geeigneter Nachfolger vorhanden, erhält dieser in der Regel den Betrieb. Um die Versorgung der Eltern sicherzustellen, können sich diese den Nießbrauch am Betrieb oder am Betriebsgrundstück vorbehalten oder sich vom Nachfolger eine Versorgungsrente zahlen lassen. Sind weitere Abkömmlinge vorhanden, bietet sich die Zahlung von Gleichstellungsgeldern gegen Pflichtteilsverzichte an.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Unentgeltliche Übertragung des Betriebs
[i]Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStGDie unentgeltliche Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen führt zwingend zur Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG und vermeidet somit die Auflösung der stillen Reserven. Umsatzsteuerlich ist der Vorgang nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar. Die Betriebsübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterliegt der Schenkungsteuer, ist jedoch unter den Voraussetzungen der §§ 13a, 13b ErbStG besonders begünstigt.
Nießbrauch am Betriebsgrundstück und am Unternehmen
[i]Nießbrauch mindert SchenkungsteuerAuch der Nießbrauchsvorbehalt am Betriebsgrundstück im Rahmen der Betriebsübertragung stellt einen Fall des § 6 Abs. 3 EStG dar. Der Kapitalwert des Nießbrauchs mindert die Bemessun...