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Aktuelle Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAD-87509 Mit NWB AAAAD-86757 wurde der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) erneut geändert. Von besonderer Praxisrelevanz sind dabei die Änderungen der Regelungen zur Durchbrechung des Steuergeheimnisses, zur Form einer Abtretung von Steuererstattungsansprüchen, zur Änderung wegen neuer Tatsachen bei elektronisch erstellten Steuererklärungen und zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei rechtswidrigen Maßnahmen des Finanzamts.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Durchbrechung des Steuergeheimnisses
[i]Steuerhinterziehung durch einen Angestellten in der FinanzverwaltungIn Nr. 8.6 AEAO zu § 30 wurde bestimmt, dass eine Steuerhinterziehung in erheblicher Höhe bei einem hoheitlich tätigen Angestellten oder Tarifbeschäftigen einer Finanzbehörde als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung an sich auch dann geeignet ist, wenn der Angestellte bzw. Tarifbeschäftigte die Hinterziehung gem. § 371 AO selbst angezeigt hat. Unter dieser Voraussetzung ist dann auch eine Durchbrechung des Steuergeheimnisses nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO zulässig.
Abtretung von Steuererstattungsansprüchen
[i]Anzeige einer Abtretung per Telefax oder E-MailMit Urteil v. - VII R 39/09 (BStBl 2010 II S. 839) hatte der BFH in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die auf einem vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruck erklärt...