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Ökonomische Überlegungen zum Gendiagnostikgesetz und seinen Auswirkungen auf Kranken- und Lebensversicherungen
Mit dem Gendiagnostikgesetz und der darin beschlossenen grundsätzlichen Verbotsklausel von seitens der Versicherungsnachfrager durchgeführten Gentests strebt der Gesetzgeber die Vermeidung einer genetischen Diskriminierung an. Der vorliegende Beitrag stellt dazu ökonomische Überlegungen an, die offenbaren sollen, welche Schwierigkeiten mit der getroffenen Regelung einhergehen. Daneben wird eine alternative Regulierungsempfehlung aufgezeigt.
1 Zum Inhalt des Gendiagnostikgesetzes im historischen Kontext
Das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz– GenDG) wurde am vom Deutschen Bundestag angenommen und am vom Bundesrat beschlossen. Darin heißt es u. a., dass mit Inkrafttreten des Gesetzes ein Versicherer „von Versicherten weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrages 1. die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen oder 2. die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen oder solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden” darf (§ 18 Abs. 1 GenDG). § 18 Abs. 2 GenDG sieht einschränkend insbesondere für den Bereich der Lebensversicherungen vor, dass eine Mitteilung aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen (im Folgenden vereinfachend „Gent...