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NWB BB 8/2011 S. 230

Nachweise bei Grundstückserwerb durch eine GbR

Nun besteht Rechtsklarheit: Wenn eine GbR Grundstücks- oder Wohnungseigentum erwirbt, so genügt es für die Eintragung des Eigentumswechsels, wenn die Namen der GbR und der Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung (mit anderen Worten: dem Auflassungsprotokoll) genannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind (, NWB IAAAD-83983). Darüber hinausgehende Nachweise zur Existenz, Identität und zu den Vertretungsverhältnissen sind gegenüber dem Grundbuchamt nicht erforderlich.

Hintergrund: Eine GbR darf als Eigentümerin im Grundbuch nur dann eingetragen werden, wenn die Identität der Gesellschaft feststeht und hierdurch eine Unterscheidung von anderen Gesellschaften möglich ist....

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