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IWB Nr. 14 vom Seite 510

Arbeitnehmer im Transportgewerbe nach Art. 15 DBA-Schweiz

[i]DBA-SchweizDas BMF hat die Verständigungsvereinbarung mit der Schweiz in Bezug auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohnes von Arbeitnehmern im internationalen Transportgewerbe mit Schreiben vom veröffentlicht. Die Verständigung ist am in Kraft getreten und ersetzt die am getroffene Verständigungsvereinbarung. Die neue Verständigung ist auf alle Fälle anzuwenden, in denen die Einkommensteuer zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist oder die Gegenstand eines Verständigungsverfahrens sind. Das Schreiben wird im BStBl I veröffentlicht.

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