Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nichtanwendungserlasse im Lichte der Gewaltenteilung
Spannungsfeld zwischen BFH und BMF
Die Finanzverwaltung wendet BFH-Entscheidungen auf Weisung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) grundsätzlich allgemein an. Soweit sich das BMF in einigen Fällen gegen eine allgemeine Anwendung der BFH-Rechtsprechung entscheidet, erlässt es einen sog. Nichtanwendungserlass. Der BFH steht Nichtanwendungserlassen kritisch gegenüber.
I. Einführung
Die Frage der Zulässigkeit von Nichtanwendungserlassen birgt seit langem Konfliktpotential im Verhältnis des BFH zum BMF. Auch der Bund der Steuerzahler und die Spitzenverbände der Wirtschaft haben die Praxis der Nichtanwendung von einzelnen Urteilen des BFH durch die Finanzverwaltung in der Vergangenheit heftig kritisiert. Sogar der Deutsche Bundestag hat sich mit Nichtanwendungserlassen beschäftigt. Die Bundesregierung musste auf eine kleine Anfrage u. a. der Fraktion der FDP hin zum wiederholten Mal die Praxis der Nichtanwendungserlasse rechtfertigen. Zuletzt hat der BFH dem BVerfG einen Streitfall zur Entscheidung vorgelegt, in dem die Finanzverwaltung die ständige Rechtsprechung des BFH seiner Ansicht nach contra legem nicht anwandte.
In diesem Beitrag soll das rechtsstaatliche Wechselsp...