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Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach einer Einlage
Aktuelles aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung
Die von der Finanzverwaltung ursprünglich vertretene Ansicht zur Ermittlung der AfA-Bemessungsgrundlage nach Einlage eines abnutzbaren Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen wurde vom BFH in mehreren Urteilen nicht geteilt. Erfreulicherweise haben sich in der Folgezeit die Verwaltung und der Gesetzgeber der Sichtweise des BFH angeschlossen. Lediglich wenn der Einlagewert niedriger ist als die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, ergibt sich bei Einlagen nach dem nun eine gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung niedrigere AfA-Bemessungsgrundlage. Im nachfolgenden Beitrag wird die aktuelle Rechtslage dargestellt.
I. Leitsatz des BFH
„Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen.”
II. Sachverhalt
Dem lag der folgende, vereinfacht dargestellte Sachverhalt zugrunde:
Nach dem Tod des Ehemannes legte die Klägerin im November 1999 ein bebautes Grundstück in das Betriebsvermögen ihres Textil...