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Unwesentliche Rückstellungsbeträge
I. Die Wesentlichkeit bei der Bilanzierung …
1. … in der Rechnungslegungspraxis
Wer die Rechnungslegung aktiv betreibt oder sich in diesem Bereich als Prüfer tummelt, den braucht man über den schieren Zwang zur Nichtbeachtung unwesentlicher Posten bei bestimmten Sachverhalten nicht mehr aufzuklären. Selbstverständlich wird er im Rahmen der laufenden Erfassung des Buchungsstoffs auch Kleinstbeträge verbuchen, sobald der entsprechende Beleg eingegangen ist. Anders kann es sich verhalten, wenn die Honorarrechnung seines EDV-Beraters für die am beendete Leistung erst am bei Abschlussstichtag 31.12. eingeht und die Bücher am geschlossen worden sind. Hier wird der Rechnungslegungsleiter sehr schnell einmal auf „not material” entscheiden, auch zur Vermeidung von Neuberechnungen bei „Folgeposten”, wie z. B. Tantiemen und Steuern. Solche Beispiele ließen sich aus dem Stegreif ad infinitum fortsetzen.
2. … bei der Steuererhebung
Wenn sich also die Rechnungslegungs praxis samt der entsprechenden Prüfung häufig auf das not material beruft, kann die Theorie diesen Aspekt nicht ausblenden. Der Gesetzgeber ...