Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 13 K 13148/07 EFG 2011 S. 2190 Nr. 24

Gesetze: InvZulG 2005 § 2 Abs. 7

Behandlung mehrerer Gesellschaften als ein einheitliches verbundenes Unternehmen bei der Beurteilung des KMU-Status als Voraussetzung für eine erhöhte Investitionszulage nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005

Leitsatz

1. Mehrere zumindest in benachbarten Märkten tätige Gesellschaften, bei denen eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen die Mehrheit der Stimmrechte hält, bilden ein „Verbundenes Unternehmen” i. S. d. Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 des Anhangs zur Empfehlung der Kommission vom betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (– KMU-Empfehlung –, Amtsblatt der Europäischen Union v. , Nr. L 124, 36), wenn die Unternehmen bei einer Gesamtabwägung aller Umstände aus wirtschaftlicher Sicht als Einheit handeln.

2. Allein das Fehlen von Streitigkeiten oder Interessengegensätzen zwischen den beteiligten natürlichen Personen (im Streitfall: zwei Brüder) reicht hierfür zwar nicht aus, für die Annahme eines „Verbundenen Unternehmens ist aber andererseits auch keine rechtliche Vereinbarung durch einen Stimmrechtsbindungsvertrag oder ähnliches zwischen den natürlichen Personen erforderlich. Die gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen i. S. d. Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 des Anhangs zur KMU-Empfehlung ist aus systematischer Sicht nicht auf eine durch Beziehungen i. S. d. Unterabs. 1 verbundene Gruppe beschränkt.

3. Für die Gesamtabwägung, ob mehrere Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht als Einheit handeln, können sowohl reine Innenbeziehungen (z. B. Gewährung von Darlehen, interne Liefer- und Leistungsbeziehungen) als auch Außenwirkungen (z. B. Gewährung von Sicherheiten, gemeinsamer Marktauftritt bei Kunden oder Lieferanten) von Bedeutung sein (im Urteilsfall: Annahme eines verbundenen Unternehmens wegen umfangreicher Liefer-, Leistungs- und Finanzierungsbeziehungen zwischen den einzelnen beteiligten Unternehmen, teilweiser Identität der Geschäftsführung, Überschneidungen im Kundenbereich sowie infolge der teilweisen Einrichtung gesellschaftsübergreifender Rabattsysteme, einer verstärkter gesellschaftsübergreifender Kooperation im Einkaufsbereich sowie eines einheitlichen Internetauftritts als international tätige Unternehmensgruppe).

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 2190 Nr. 24
VAAAD-86883

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.03.2011 - 13 K 13148/07

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen