Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Entgegen langjähriger Rechtsprechung hat der BFH Zivilprozesskosten eines Klägers als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Im Streitfall ging es um den Abzug der Kosten eines Zivilprozesses wegen einer Klage auf Zahlung von Krankentagegeld.
Die Klägerin hatte als Angestellte u. a. eine Krankentagegeld-versicherung bei der R (Versicherungsgesellschaft) für ein tägliches Krankengeld von 51 € nach Ablauf von sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit. Nachdem sie erkrankt war und der Arbeitgeber nach sechs Wochen seine Gehaltszahlungen eingestellt hatte, nahm die Klägerin die R in Anspruch. Diese zahlte zunächst das Tagegeld, stellte die Zahlungen aber ein, nachdem ein Vertrauensarzt der Klägerin Arbeitsunfähigkeit wegen Parkinson-Syndroms bescheinigt hatte. Die R berief sich auf den Versicherungsvertrag, wonach sie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit nicht länger zur Zahlung von Krankentagegeld verpflichtet sei. Dagegen erhob der Kläger als Versicherungsnehmer Klage vor dem Landgericht, die auf seine Kosten abgewiesen wurde. Diese Kosten des verlorenen Zivilprozesses in Höhe von 9.906 € machten die Kläger als zusammenveranlagte Ehegatten in ihrer ...