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Ein „Update” zum Kindergeld und Kinderfreibetrag
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAD-86766 Nicht zuletzt durch den NWB CAAAB-84736 unterliegt das Thema des Familienleistungsausgleichs, welcher durch das JStG 1996 (BGBl 1995 I S. 1250) völlig neu geregelt wurde, einer ständigen Fortentwicklung. In dem Aufsatz wird auf aktuelle Änderungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen eingegangen. Außerdem werden die Möglichkeiten und Auswirkungen für die Praxis kurz beleuchtet. Schwerpunkt des Beitrags bilden die nachfolgenden Themen zur Berücksichtigung von volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindern.
Begriff der Ausbildung
[i]Weite Auslegung des BegriffsNach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG wird ein Kind, das noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, berücksichtigt, wenn es für einen Beruf ausgebildet wird. In Berufsausbildung im Sinne dieser Vorschrift befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet (st. Rspr., z. B. , BFHE 224 S. 546, m. w. N.). In dem Aufsatz wird auf aktuelle Urteile zum Begriff der Ausbildung hingewiesen, mit denen der BFH seine weite Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bestätigt. Die Fälle zeigen jedoch, da...