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Einkommensteuer | Kein gewerblicher Grundstückshandel beim Verkauf eines Grundstücks mit fünf Mehrfamilienhäusern
Nach dem ist ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern nur ein Objekt im Sinne der zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden Drei-Objekt-Grenze.
Das Urteil entspricht bisheriger Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel. Man darf also ein einheitliches Grundstück nicht vor der Veräußerung teilen, dann können so viele Häuser darauf errichtet werden, wie dies genehmigt wird. Wären es aber weit mehr als die fünf Mehrfamilienhäuser im Streitfall, dann könnten dies möglicherweise besondere Umstände von solchem Gewicht sein, dass trotz Nichterreichen der Drei-Objekt-Grenze von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen wäre. Andererseits kann man mit einer Zusammenlegung bzw. Vere...BStBl 2005 II S. 35