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Umsatzsteuer | Lieferung im „Umsatzsteuerkarussell”
Nach dem sind innergemeinschaftliche Lieferungen entgegen § 6a UStG umsatzsteuerpflichtig, wenn der Unternehmer die Identität seines Abnehmers verschleiert, um diesem die Hinterziehung der geschuldeten Umsatzsteuer zu ermöglichen (Anschluss an , R NWB UAAAD-61700).
Der Klägerin wurde sowohl der Vorsteuerabzug als auch die Steuerbefreiung nach § 6a UStG versagt, weil sie in sog. Karussellgeschäfte involviert war, deren Initiator der Geschäftsführer der Abnehmerfirmen war. Obwohl der EuGH inzwischen entschieden hat, dass die Steuerbefreiung nach § 6a UStG auch bei objektiv vorliegenden innergemeinschaftlichen Lieferungen versagt werden kann, wenn der Unternehmer die Identität seines Abnehmers verschleiert, um diesem in seinem EU-Mitgliedstaat die Hinterzi...