Mobil. Papierlos. Komfortabel. Die BBK auf dem iPad
Ein neues Lese-Erlebnis für Fachliteratur
Obwohl [i]Synthese aus „gedruckter Fachzeitschrift” und elektronischer Datenbank erst seit etwas über einem Jahr in Deutschland überhaupt erhältlich, hat das iPad einen erstaunlichen Siegeszug angetreten und ist dabei, die Art zu lesen nachhaltig zu verändern. Nicht zuletzt gilt das auch für Fachinformationen. Seit wenigen Tagen können Sie als BBK-Leser ein völlig neues Lesegefühl genießen: Als erste Fachzeitschrift zum Rechnungswesen steht Ihnen exklusiv als Abonnenten die BBK mobil und papierlos mit dem Komfort des iPad zur Verfügung. Die iPad-Version ist so die perfekte Synthese aus „richtiger” Fachzeitschrift und zusätzlichen elektronischen Inhalten, denn die Beiträge sind mit den jeweiligen Fachinhalten der Datenbank verknüpft.
Neben [i]www.nwb.de/go/iPad der BBK sind weitere Zeitschriften des NWB Verlags für das iPad erhältlich: NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht, NWB Unternehmensteuern und Bilanzen (StuB) und NWB Internationales Steuerrecht (IWB). Besuchen Sie unsere Internetseite unter www.nwb.de/go/iPad und testen Sie die NWB Zeitschriften-App vier Wochen lang kostenlos.
Kontierungsvermerke auf dem Beleg – immer noch notwendig?
Müssen [i]GoBS der Finanzverwaltung technisch überholtdie Buchhaltungsbelege vorkontiert werden, um eine den GoB entsprechende Buchführung führen zu können? Unternehmer und ihre steuerlichen Berater müssen diese Frage immer dann mit dem Betriebsprüfer diskutieren, wenn der Prüfer die Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen will, weil die Buchführung wegen eines fehlenden Kontierungsvermerks auf dem Beleg nicht ordnungsgemäß sei. Meist stützen die Prüfer sich auf die aktuell immer noch gültigen „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme” (GoBS) aus dem Jahr 1995. Dort ist bestimmt, dass die Kontierung auf dem Beleg zu erfolgen habe, um Entstehung und Abwicklung der Geschäftsvorfälle verfolgen zu können.
Nach [i]Alternativen zurBelegkontierung einer rechtlich zwar gegenstandslosen, aber praktisch bedeutsamen Entscheidung des LG Münster ist ein Vermerk auf dem Beleg nicht notwendig. Steuerberater Klaus Bührer von Bergemann Schönherr & Partner untersucht zusammen mit Claus Heßling von der Beratungsgesellschaft Plaut ab Seite 666, wie sich eine retrograde und progressive Prüfbarkeit gewährleisten lässt – gerade dann, wenn ein ERP-System einen Großteil der Belege vollelektronisch erzeugt, abwickelt und archiviert.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2011 Seite 649
IAAAD-86617