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IWB Nr. 13 vom Seite 465

Erbschaftsteuer in Japan – ein vergleichender Systemüberblick

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 480Deutschland und Japan sind sozial-marktwirtschaftlich orientierte Exportnationen in vergleichbarer Größenordnung, die maßgeblich auch durch mittelständische Familienunternehmen geprägt sind. Beide haben sich in der Wirtschaftskrise als erfolgreich bewährt. Eine alternde und schrumpfende Gesellschaft sowie eine beträchtliche Staatsverschuldung bereiten jedoch jeweils ähnliche Sorgen. Japan erhebt wie Deutschland eine Erbschaftsteuer. Dennoch ist über die Erbschaftsteuer in Japan hierzulande bisher nur wenig bekannt. Der Beitrag gibt einen Überblick über das System der Erbschaftsteuer in Japan, zusammen mit einem aktuellen Ausblick auf die japanische Erbschaftsteuerreform 2011.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Steuerpflicht

[i]Persönliche Steuerpflicht des Erwerbers Nach japanischem ebenso wie nach deutschem Recht trifft die persönliche Steuerpflicht den Erwerber. Steuerpflichtig sind sowohl in Japan als auch in Deutschland grundsätzlich natürliche Personen, juristische Personen (insbesondere Körperschaften wie Kapitalgesellschaften), aber nicht dagegen Personengesellschaften (stattdessen deren Gesellschafter). Beide Rechtsordnungen unterscheiden zwischen u...

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