Arbeitshilfe Dezember 2012

Antrag auf Ruhen des Verfahrens nach § 74 FGO; Anfechtung einer Sicherungsabtretung bei Verfahrensaufnahme durch Insolvenzverwalter – Muster

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Der vorliegende Antrag auf Ruhen des Verfahrens nach § 74 FGO sollte gestellt werden, wenn die Anfechtung einer Sicherungsabtretung streitig ist, bei der ein Insolvenzverwalter einen Finanzrechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid aufgenommen hat, mit dem eine Gläubigeranfechtung geltend gemacht wird. Die Frage, ob ein Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Haftungsschuldners im finanzgerichtlichen Verfahren über den Duldungsbescheid an die Stelle des FA (jetzt Kläger) und die in Anspruch genommene ursprüngliche Klägerin dadurch zur Beklagten wird, weil das Verfahren wie ein zivilgerichtliches Verfahren fortzusetzen ist, ist derzeit beim BFH anhängig ().

Fundstelle(n):
NWB CAAAD-86311