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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 2050/09 Kg

Gesetze: AO § 227 Abs. 1, FGO § 102, EStG § 62

Kindergeld: Verrechnung mit Asylbewerberleistungen – Rückforderung wegen Unterbrechung der Erwerbstätigkeit

Leitsatz

  1. Bezieht ein Asylbewerber aufgrund der Nichtanzeige einer Unterbrechung seiner Erwerbstätigkeit unberechtigt Kindergeld, das mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verrechnet wird, ist die Familienkasse ungeachtet der daraus resultierenden „Ersparnis” des Sozialleistungsträgers nicht zum Erlass des Rückforderungsanspruchs aus sachlichen Billigkeitsgründen verpflichtet.

  2. Eine solche Verpflichtung kommt nur in Betracht, wenn der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat, die Familienkasse hingegen nicht alles ihr Mögliche und Zumutbare getan hat, um die ungerechtfertigte Kindergeldgewährung zu vermeiden.

  3. Ein Fehlverhalten des das Kindergeld anrechnenden Sozialleistungsträgers kann der Familienkasse nicht entgegengehalten werden.

Fundstelle(n):
AAAAD-86235

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.02.2011 - 16 K 2050/09 Kg

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