Kindergeld: Verrechnung mit Asylbewerberleistungen – Rückforderung wegen Unterbrechung der Erwerbstätigkeit
Leitsatz
Bezieht ein Asylbewerber aufgrund der Nichtanzeige einer Unterbrechung seiner Erwerbstätigkeit unberechtigt Kindergeld, das
mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verrechnet wird, ist die Familienkasse ungeachtet der daraus resultierenden
„Ersparnis” des Sozialleistungsträgers nicht zum Erlass des Rückforderungsanspruchs aus sachlichen Billigkeitsgründen verpflichtet.
Eine solche Verpflichtung kommt nur in Betracht, wenn der Kindergeldberechtigte seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat, die
Familienkasse hingegen nicht alles ihr Mögliche und Zumutbare getan hat, um die ungerechtfertigte Kindergeldgewährung zu vermeiden.
Ein Fehlverhalten des das Kindergeld anrechnenden Sozialleistungsträgers kann der Familienkasse nicht entgegengehalten werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAD-86235
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 24.02.2011 - 16 K 2050/09 Kg
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