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Kein Zufluss durch Einbehaltung von Tagegeldern
Zusammenspiel von Arbeitgebererstattung, Werbungskostenabzug und Bewertung von Verpflegung bei Auswärtstätigkeit
Erhält ein nichtselbständig Tätiger von seinem Dienstherrn oder Arbeitgeber nach § 3 Nr. 13 bzw. 16 EStG steuerfreie Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit, kann der Steuerpflichtige insoweit keine Werbungskosten mehr geltend machen. Werden dem Mitarbeiter jedoch nur Teilbeträge der gesetzlichen Pauschalen gewährt, kann die Differenz zu den Höchstwerten grundsätzlich als Werbungskosten angesetzt werden. Sofern Anlass der nur teilweisen Gewährung der Pauschale ist, dass dem Arbeitnehmer während der Auswärtstätigkeit kostenlose Verpflegung vom Arbeitgeber gestellt wurde, ergibt sich die Frage, ob dieser Umstand zum Ansatz einer steuerpflichtigen Einnahme führt, und wenn ja, wie deren Bewertung zu erfolgen hat.
Soldat auf Dienstreise mit Gemeinschaftsverpflegung
Die Kläger wurden im Streitjahr 2004 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der als Soldat tätige Ehemann führte im streitbefangenen Zeitraum eine Dienstreise durch und nahm während dieser an der angebotenen Gemeinschaftsverpflegung teil, wofür er kein gesondertes Entgelt zahlte. Vom Dienstherrn wurde ein Trennungsreisegeld von 2,40 € pro Tag erstattet, wobei die Differen...