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Begünstigungsmöglichkeiten für Grundstücke
Gesamtübersicht und besondere Einzelfälle
Das Erbschaftsteuerreformgesetz hat den Begünstigungsrahmen für Grundstücke erweitert. So wurde die Steuerbefreiungsvorschrift für Familien(wohn)heime ausgedehnt. Des Weiteren kommen für Vermögensübertragungen mit einer Steuerentstehung nach dem 31. 12. 2008 Begünstigungen für zu Wohnzwecken vermietete Wohnungen in Betracht. Im Fokus des nachfolgenden Beitrags stehen besondere Einzelfälle mit ausführlichen Lösungshinweisen.
I. Allgemeines
Für die steuerliche Beurteilung von Grundstücken bzw. Grundstücksteilen ist zunächst die Zuordnung zu einer Vermögensart von grundsätzlicher Bedeutung.
Eine abschließende Übersicht, die Ihnen in der NWB Datenbank unter zur Verfügung steht, fasst zusammen, bei welcher Vermögensart bestimmte Steuerbefreiungen in Betracht kommen. So schließt die Beurteilung eines Grundstückstück- (teil)s als Betriebsvermögen die Steuerbefreiung als Familienheim aus. Bei der Einordnung von Grundstücken ist zu beachten, dass mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz die für Einzelunternehmen geltende „Sonderregelung” des § 99 Abs. 2 BewG a. F. aufgehoben wurde; nach § 95 Abs. 1 BewG umfasst das Betriebsvermögen nunmehr alle Teile eines Gewerbeb...