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Gebühren für verbindliche Finanzamtsauskünfte sind verfassungsmäßig
Der BFH hat entschieden, dass Finanzämter Gebühren für verbindliche Auskünfte erheben dürfen – auch, wenn diese sich auf mehr als 90.000 € belaufen. Die Höhe der Gebühren errechnet sich dabei nach dem Wert, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat. Gegen die Erhebung der Gebühren an sich gab es von Beginn an verfassungsrechtliche Bedenken. Kritiker führten vor allem an, dass das Steuerrecht so komplex und kompliziert sei, dass die Finanzverwaltung Steuerbürgern gebührenfrei Auskunft geben müsse. Diese Bedenken hält der BFH für nicht stichhaltig. Denn mit den Auskünften seien für den Antragsteller besondere Vorteile verbunden, z. B. absolute Klarheit und Verbindlichkeit in der Behandlung eines steuerrechtlichen Sachverhalts (vgl.