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Verbindliche Auskünfte des Finanzamts für Kleininvestitionen
Der Gesetzgeber plant im Steuervereinfachungsgesetz 2011, eine Bagatellgrenze für verbindliche Auskünfte einzuführen. Beträgt der sog. Gegenstandswert (also das steuerliche Interesse an der Erteilung der verbindlichen Auskunft) nicht mehr als 10.000 €, so sollen nach den bisherigen Planungen künftig keine Gebühren mehr anfallen. Nach bisheriger Planung soll das Gesetzgebungsverfahren im Juli 2011 abgeschlossen sein.
Im Rahmen des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft sollte der sog. Gegenstandswert angegeben werden, wenn damit zu rechnen ist, dass sich hieraus eine günstigere Gebühr als bei Stundenabrechnung durch das Finanzamt ergibt. Es bleibt abzuwarten, ob die Neuregelung auch für bereits anhängige Auskunftsanträge gilt.