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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 K 1803/10

Gesetze: FGO § 142, FGO § 44, FGO § 46, AO § 347

Prozesskostenhilfe bei unzulässiger Klage

Leitsatz

Ist eine Verpflichtungsklage auf Vornahme eines beantragten Verwaltungsaktes wegen fehlendem Erheben eines Untätigkeitseinspruchs unzulässig, kommt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
KAAAD-85880

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 29.10.2010 - 3 K 1803/10

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