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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 24 | Arbeitszimmer: Fortentwicklung der Rechtsprechung zum Tätigkeitsmittelpunkt

Der BFH muss klären, ob und ggf. in welchem Umfang die bisherige Rechtsprechung zum „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung” auch auf die Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer durch das Jahressteuergesetz 2010 übertragen werden kann. Im Streitfall hatte das FG Niedersachsen bei einer Richterin am Amtsgericht den Tätigkeitsmittelpunkt im Arbeitszimmer verneint.

Kann das häusliche Arbeitszimmer bei einer Richterin den Mittelpunkt der Betätigung bilden? Mit der Folge, dass die Kosten unbegrenzt steuerlich abzugsfähig sind? Das Niedersächsische Finanzgericht hat dies erwartungsgemäß verneint.

Eine Richterin am Amtsgericht betreute ein zivilrechtliches Dezernat. Ihr stand im Gericht ein eigenes Dienstzimmer zur Verfügung. Die Richterin machte ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in voller Höhe als Werbungskosten geltend. Sie argumentierte: Fast alle Entscheidungen habe sie in ihrem häuslichen Arbeitszimmer erarbeitet – und nicht in ihrem Dienstzimmer. Der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung liege daher im Arbeitszimmer. Die niedersächsischen Finanzrichter sahen das an...

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