Vorsteuervergütungsverfahren bei im Ausland ansässigen Unternehmern; Form der Antragstellung
Leitsatz
1. Es ist grundsätzlich nicht unzulässig, ein selbst erstelltes Formular für die Antragstellung im Vergütungsverfahren gem.
§ 18 UStG zu verwenden. Voraussetzung ist, dass das nichtamtliche Formular grundsätzlich in allen Einzelheiten dem amtlichen
Vordruck entspricht.
2. Entspricht die verwendete Anlage des Antragstellers dem Vordruck gem. Art. 3 Buchst. a i.V.m. Anhang A 8. EG-RL, kann es
dahingestellt bleiben, ob die Anlage dem vom deutschen Gesetzgeber vorgesehenen amtlichen Vordruck für die Anlage zum Vorsteuervergütungsantrag
entspricht. Der Anwendungsvorrang des EU-Rechts führt insoweit zu einer geltungserhaltenden Reduktion der nationalen Steuernorm.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 13/2011 S. 612 EFG 2011 S. 1475 Nr. 16 MAAAD-85742
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