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BBK Nr. 20 vom Seite 999 Fach 12 Seite 6197

Das Maßgeblichkeitsprinzip (Teil A)

von Fachanwalt für Steuerrecht Volker Lippek, Hamburg

I. Das Wesen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Das Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz besagt in seiner einfachsten Form, daß die Bilanzansätze der einzelnen Wirtschaftsgüter in der Handelsbilanz einerseits und der Steuerbilanz andererseits nicht voneinander abweichen dürfen. Dies gilt zunächst für die Frage des Ansatzes überhaupt, also ob das Wirtschaftsgut zu bilanzieren ist, und dann für den Wertansatz, also die Bewertung. Das Maßgeblichkeitsprinzip hat seine Wurzeln in der Rechtsprechung des RFH (z. B. RStBl 1929 S. 660 und RStBl 1938 S. 1107). In beiden Entscheidungen bestimmte der RFH, der Stpfl. dürfe keine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz aufstellen, wenn die Handelsbilanzansätze den steuerlichen Bestimmungen nicht widersprächen. Die gesetzliche Grundlage für die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz stellt § 5 Abs. 1 EStG dar, wonach Gewerbetreibende, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Bücher zu führen und regelmäßige Abschlüsse zu erstellen verpflichtet sind oder die freiwillig Bücher führen und regelmäßige Abschlüsse erstellen, für den Schluß des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen ...

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