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„Erbe und Vollstrecker”
Statistiken
über das Volumen des in Deutschland zu vererbenden Vermögens hinterlassen bei vielen ihrer Adressaten oft den diffusen Eindruck, man habe schon Hunderte gelesen, und kann die astronomischen, sich stets ändernden Zahlen doch nicht behalten. So ist man geneigt, dem Bonmot von Churchill folgend nur den Studien zu trauen, die man selbst erfunden hat. Hegt man weniger Misstrauen, nimmt man die neuen Zahlen des Instituts für Altersvorsorge zur Kenntnis: In der kommenden Dekade werden 2,6 Billionen Euro vererbt, das entspricht mehr als einem Viertel des Vermögens der privaten Haushalte und einer Steigerung gegenüber dem Intervall zwischen 2001 und 2010 von gut 20 %. Die Beraterbranche ist bemüht, ihre Kompetenz in verschiedenen Zusatzqualifikationen zum Ausdruck zu bringen. Neben den vom DStV angebotenen Fachberaterschaften für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung bzw. Unternehmensnachfolge hat sich der „zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT)” herausgebildet, der Anklang auch bei vielen Steuerberatern findet. Über die werblichen Aspekte derartiger Berufsqualifikationen hatte zuletzt Feiter in NWB direkt 2010 S. 948 berichtet. Seine...