Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anrechnung/Erstattung geleisteter Sondervorauszahlungen erst nach der Umsatzsteuer-Jahreserklärung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAD-85493 Als Ausfluss des (BStBl 2010 II S. 91) ist zu befürchten, dass die Behandlung der Sondervorauszahlung, welche im Rahmen einer Dauerfristverlängerung im Zusammenhang mit der Abgabe der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen geleistet wurde, ab dem Jahr 2012 neu geregelt wird. Wird eine überschüssig geleistete Sondervorauszahlung bislang im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember erstattet, könnte die Erstattung zukünftig erst erfolgen, wenn die Umsatzsteuer-Jahreserklärung durch die Finanzverwaltung veranlagt wird.
Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter NWB 26/2011 S. 2200.
Entscheidung des BFH
[i]Erstattung überschüssiger Sondervorauszahlung erst mit der JahreserklärungDer BFH hat sich im Urteil v. - VII R 17/08 (BStBl 2010 II S. 91) mit der Frage beschäftigt, für welchen Zeitraum eine geleistete Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuerzahllast eines Unternehmers angerechnet werden kann und wie mit überschüssigen Beträgen zu verfahren ist. Nach Auffassung des BFH ist die gesetzliche Regelung der §§ 47, 48 UStDV so zu verstehen, dass im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember lediglich eine Anrechnung der Sondervorauszahlung auf die entstandene Umsatzsteuerschuld erfo...