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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug aus den Bauerrichtungskosten einer Kläranlage für den Rechtsnachfolger
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Der Vorsteuerabzug ist von einem Unternehmer für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entstanden ist. (2) War der Leistungsempfänger zu dem danach maßgeblichen Zeitpunkt nicht Unternehmer, kann der Vorsteuerabzug seinem Rechtsnachfolger nicht nachträglich gem. § 15a UStG gewährt werden.
Das Ergebnis ist – bedenkt man das Gebot der Neutralität der Umsatzsteuer – höchst unbefriedigend. Im Streitfall hat ein nicht unternehmerisch tätiger Abwasserzweckverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts) seinen Abwasserentsorgungsbetrieb einer GmbH (der Klägerin) übertragen, die den Betrieb als Unternehmerin i. S. des § 2 UStG fortsetzte. Die GmbH trat in Verträge über Baumaßnahmen ...