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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 1532/06 VTa,Z,EU

Gesetze: ZK Art. 38 Abs. 1 Buchstabe a ZK Art. 40Art. 202 Abs. 1 Buchstabe a ZK Art. 202 Abs. 3 Anstrich 3 ZK Art. 213 TabStG§ 21 UStG§ 21 Abs. 2 AO § 5

Beteiligung an „Zigarettenschmuggel”: Kenntnis vom vorschriftswidrigen Verbringen

Leitsatz

  1. Auch wenn der Tatbeitrag eines Teilnehmers am vorschriftswidrigen Verbringen unverzollter und unversteuerter Zigaretten lediglich darin besteht, einen Kleintransporter anzumieten und die Zigaretten darin innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft zu befördern, kann er als Zoll- und Steuerschuldner in Anspruch genommen werden.

  2. Das Finanzgericht ist nicht gehindert, sich die tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts zum Tatvorsatz zu Eigen zu machen, wenn gegen diese Feststellungen keine substantiierten Einwendungen erhoben werden.

  3. Bei der der Auswahl zwischen mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Abgabenschuldnern ist eine Differenzierung nach der Rolle der jeweiligen Beteiligten im Tatgeschehen und dem aus der Tat gezogenen Nutzen nicht zwingend geboten.

Fundstelle(n):
CAAAD-85446

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.04.2007 - 4 K 1532/06 VTa,Z,EU

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