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Abweichen des Finanzamts von unverbindlicher Auskunft bei Änderung der Rechtslage
(1) Ändert sich die einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegende Rechtslage, ist das FA nicht nach Treu und Glauben gehindert, einen der geänderten Rechtslage entsprechenden erstmaligen Umsatzsteuerbescheid zu erlassen, es sei denn, es hat anderweitig einen Vertrauenstatbestand geschaffen. (2) Das FA schafft in der Regel nicht dadurch einen Vertrauenstatbestand, dass es nach Änderung der einer unverbindlichen Auskunft zugrunde liegenden Rechtslage einen entsprechenden Hinweis an den Stpfl. unterlässt (Bezug: § 4 Nr. 14 UStG 1999; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 77/388/EWG).
Im Urteilsfall erstellte eine Dipl.-Psychologin Sachverständigengutachten für Gerichte. Auf telefonische Anfragen und nach Vorlage von zwei dieser Sachverständigengutachten erteilte im Jahr 1997 ein Mitarbeiter des Veranlagungsbez...