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Einfluss eines Rangrücktritts auf das Saldierungsgebot von Pensionsverpflichtung und Deckungsvermögen
I. Sachverhalt
Mit Vereinbarung vom hat die K GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, Herrn K, eine von der Gesellschaft zu erbringende Altersrente mit Vollendung seines 67. Lebensjahres zugesagt. Zur Finanzierung dieser unmittelbaren Versorgungsverpflichtung hat die Gesellschaft parallel eine Rückdeckungsversicherung mit einer Lebensversicherungsgesellschaft abgeschlossen und die daraus erwachsenden Rechte und Ansprüche mit Vereinbarung vom an ihren Geschäftsführer verpfändet, um dessen Ansprüche auch im Falle einer Krise des Unternehmens zu sichern.
Ende des Geschäftsjahres 2009 ist die K GmbH in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und musste eine Fortführungsprognose zur Überprüfung erstellen, ob die Gesellschaft einen Insolvenztatbestand gem. den §§ 17 ff. InsO erfüllt. In diesem Zusammenhang wurde eine bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft festgestellt, weshalb daraufhin mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Rangrücktritt in Bezug auf dessen künftige Pensionsansprüche für den Fall einer Insolvenz der Gesellschaft vereinbart wurde.
II. Fragestellung
Hat die Vereinbarung des Rangrücktritts einen Einfluss ...