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Auswahl einer EDV-Finanzbuchhaltung in einem Kleinunternehmen
I. Einleitung
Versteht man den Begriff Kleinunternehmen i. S. des § 267 Abs. 3 HGB, sind als kleine Unternehmen solche mit weniger als 50 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt anzusehen. Es ist davon auszugehen, daß es sich bei einem Großteil dieser Unternehmen um inhabergeführte Betriebe handelt. In diesen gibt es i. d. R. keine kaufmännische Abteilung oder keine Abteilung Rechnungswesen in dem Maße, wie sie in mittleren oder großen Unternehmen zu finden ist. Teilaufgaben werden vielfach durch den Unternehmer selbst erledigt (z. B. Rechnungsprüfung, Zahlungsverkehr). Die Buchhaltung besteht meist nur aus einer Person, die oft als Teilzeitkraft oder Aushilfe im Nebenverdienst arbeitet. In der Vielzahl der Fälle wird die Buchhaltung über das Steuerberatungsbüro abgewickelt. Der Aufgabenbereich der Buchhaltungskraft im Unternehmen beschränkt sich dann zumeist auf das Vorsortieren von Belegen und die Vorkontierung. Sehr häufig erfolgt die Verarbeitung außer Haus über das weitverbreitete Rechenzentrum-System der DATEV, mit dem zur Zeit wohl die meisten StB in Deutschland arbeiten. Diese Aspekte umreißen bereits die Grundvoraussetzungen des Einsatzes von Finanzbuchhaltungsprogrammen ...