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Das Berufsrecht der Steuerberater
Am trat das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz (StBerG) in Kraft. Das Berufsrecht wurde damit infolge der heutigen Anforderungen in einigen Punkten modernisiert. So wird in § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StBerG aufgezeigt, dass auch ein sog. anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung, wie der Studiengang Bachelor, für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung geeignet ist. In § 58 Satz 2 Nr. 5a StBerG ist nun verankert, dass der bestellte Steuerberater auch als Angestellter in einem Unternehmen der Steuerberatung tätig sein darf. Nachfolgend wird ein Überblick über das Berufsrecht des Steuerberaters gegeben. Das Thema ist gem. § 37 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 StBerG Gegenstand der Steuerberaterprüfung und wird ausschließlich im mündlichen Teil behandelt.
I. Allgemeines
Steuerberater sind Angehörige der sog. Freien Berufe und üben ihren Beruf unabhängig und eigenverantwortlich aus. Die Beratung der Mandanten erfolgt innerhalb gesetzlicher Rege-lungen. Damit Qualität und Sicherheit für den Mandanten erhalten bleiben, beaufsichtigt die Steuerberaterkammer die Einhaltung der gesetzlichen Normen. Zu den Regelungen zählen:
das Steuerberatergesetz (StBerG),
die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB),
die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV),
die Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten – Berufsordnung (BOStB),
die Fachberaterordnung,
die Berufsordnun...