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Steuerrecht | Anwendungsbereich des Verzögerungsgelds (§ 146 Abs. 2b AO)
Die Finanzgerichte haben sich jüngst in zwei Entscheidungen mit der Reichweite eines Verzögerungsgelds befasst:
Das FG Sachsen-Anhalt hält es bei summarischer Prüfung für ernstlich zweifelhaft, ob ein Verzögerungsgeld zulässig ist, wenn ein Steuerpflichtiger im Rahmen einer Außenprüfung Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig vorlegt. Die Stellung der Vorschrift im Gesetz spreche dafür, dass ein Verzögerungsgeld nur Fälle betreffe, in denen es um eine Verlagerung der Buchführung ins Ausland geht.
[i]FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 1. 2. 2011 - 3 K 64/10 NWB FAAAD-68649 Das FG Schleswig-Holstein hält das Verzögerungsgeld auch dann für zulässig, wenn Unterlagen im Rahmen einer Außenprüfung nicht fristgerecht vorgelegt werden, die Buchführung aber nicht ins Ausl...