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Abgabenrecht | Keine EEG-Stromkostenentlastung im Jahr der Produktionsaufnahme
Stromintensiv produzierende Unternehmen können nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in der von 2004 bis 2008 geltenden Fassung für das Jahr der Produktionsaufnahme noch keine Entlastung von den Mehrkosten des Stroms aus erneuerbaren Energien beanspruchen. Der Streitfall betrifft eine Papierfabrik, die 2005 die Produktion aufnahm; vor Ablauf der Antragsfrist im Jahr 2004 konnte das Unternehmen also nur eine Prognose auf der Basis der Daten einer anderen Fabrik abgeben. Die Regelung verlangte für eine Privilegierung jedoch den Nachweis eines hohen Stromverbrauchs und weiterer Entlastungsvoraussetzungen für das jeweils letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vor Ablauf der Antragsfrist. Diese Beschränkung ist verfassungsgemäß und insbesondere nicht unverhältnismäßig.