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Körperschaftsteuer | Verlust der wirtschaftlichen Identität einer Kapitalgesellschaft als Voraussetzung für die Fortführung eines Verlustvortrags
(1) Die wirtschaftliche Identität zwischen der Kapitalgesellschaft, die einen Verlust erlitten hat, und der Kapitalgesellschaft, die diesen Verlust ausgleichen bzw. fortführen will, fehlt nach dem Regelbeispiel des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n. F. insbesondere dann, wenn bezogen auf das gezeichnete Kapital mehr als die Hälfte der Geschäftsanteile übertragen werden, überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt, der Geschäftsbetrieb mit diesem neuen Betriebsvermögen fortgeführt bzw. wieder aufgenommen wird und wenn ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und der Betriebsvermögenszuführung besteht. (2) Die wirtschaftliche Identität einer zu einer Unternehmensgruppe gehörenden Kapitalgesellschaft kann auch dann verloren gehen, wenn diese im Rahmen einer ...