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Körperschaftsteuer | Steuerbefreiung bei Wirtschaftsförderungsgesellschaften – Auswirkungen einer verdeckten Gewinnausschüttung
Im Zuge der Schaffung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KStG hat der Gesetzgeber Forderungen danach, auch die Wirtschaftsförderung in den Kreis der begünstigten Dauerverlustgeschäfte aufzunehmen, mit der Begründung abgelehnt, dass Wirtschaftsförderungsgesellschaften bereits durch die Befreiungsvorschriften der § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG und § 3 Nr. 25 GewStG in ausreichendem Maße begünstigt sind. Wie das , G, F NWB XAAAD-44887 zeigt, üben Gesellschaften, die als Wirtschaftsförderungsgesellschaften auftreten, vielerlei Tätigkeiten aus, die zum Teil auch unter § 8 Abs. 7 Satz 2 KStG fallen können. Die Anwendung der Grundsätze des NWB UAAAC-61541 (BStBl II S. 961) führt bei dauerdefizitären Gesellschaften zur Annahme einer vGA i. H. der laufenden Betriebsverluste. Die Ausnahmeregelung des § 8 Abs. 7 KStG kommt ...