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Gläubigerbenachteiligung bei Insolvenz der Tochtergesellschaft
Lässt sich eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihre offenen Honoraransprüche gegen die Muttergesellschaft und andere Gesellschaften einer Unternehmensgruppe nachträglich durch Schuldbeitritt und Verpfändung von KG-Anteilen mit Zustimmung der später insolventen Muttergesellschaft durch eine von deren Tochtergesellschaften besichern, liegt darin wegen der mittelbaren Verringerung des Beteiligungswerts zugleich eine nach §§ 129, 133 InsO anfechtungsrelevante Benachteiligung der Insolvenzgläubiger der Muttergesellschaft. Das Gericht hat wegen der vom BGH bislang nicht entschiedenen und im Schrifttum umstrittenen Frage die Revision zugelassen (OLG Celle, Urteil vom 16.12.2010 – 13 U 98/10, nrkr.).