IWB Nr. 11 vom Seite 1

Standort Deutschland

Thorsten Kunde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Hoch im Kurs bei ausländischen Unternehmen!

Aus Sicht ausländischer [i]Attraktivität des Investitionsstandortes Deutschland steigt Manager ist Deutschland der führende Standort in Europa. Weltweit belegt Deutschland hinter China, den USA, Indien und Brasilien den fünften Platz, wenn es um die attraktivsten Standorte für Investitionen geht. Diese erfreulichen Tabellenplätze sind das Resultat einer Studie, die Ernst & Young zur Attraktivität des Wirtschaftsraumes Europa und zu tatsächlichen Investitionsprojekten am veröffentlicht hat. Besonders gut schneidet Deutschland im Bereich Infrastruktur, das soziale Klima, die Lebensqualität und die Qualifikation der Arbeitnehmer ab. Schlechter bewertet werden Arbeitskosten, die mangelnde Flexibilität des Arbeitsrechts und (wen wundert es?) die Unternehmensbesteuerung. Hier fehlt es den Managern insbesondere an steuerlichen Erleichterungen im Bereich von Forschung und Entwicklung. Gerade diese steuerlichen Anreize spielen für die Unternehmen eine besonders wichtige Rolle bei der Standortentscheidung.

Nicht ganz in [i]Umwandlungssteuererlass – grenzüberschreitend noch nicht optimal den positiven Kontext will da der Entwurf des Umwandlungssteuererlasses von Anfang Mai passen, der noch bis zum von den Bundesministerien, Wirtschaftsverbänden und weiteren Fachkreisen zur schriftlichen Stellungnahme geprüft wird. Zu ausgewählten Fragestellungen im Bereich grenzüberschreitender Umwandlungen lässt der Erlassentwurf noch viele Fragen offen. Die erhoffte Hilfestellung bietet der Erlass in seiner jetzigen Fassung jedenfalls nicht. Bis zur Veröffentlichung in der zweiten Jahreshälfte gibt es noch einige Fragen zu klären.

Die Bedeutung [i]Bedeutung des europäischen Steuerrechts des europäischen Steuerrechts ist nicht zu unterschätzen, was sich nicht nur an dem klarstellenden in der Rs. Persche zur Absetzbarkeit von Auslandsspenden zeigt. Die aktuellen Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rs. Scheuten Solar betreffen die Frage, ob die deutsche gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Zinsen gegen die Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie verstößt. Obschon in ca. 80 % der EuGH-Entscheidungen die Vorschläge des Generalanwalts befolgt werden, hofft man in diesem Fall wohl eher, dass das Urteil zu den restlichen 20 % gehören wird.

Beste Grüße

Thorsten Kunde

Fundstelle(n):
IWB 11 / 2011 Seite 1
NWB OAAAD-84175