Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
KSR Nr. 6 vom Seite 8

Verfassungswidrigkeit des Ansatzes von Grundbesitzwerten

Vorlagen an das BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Ersatz-Bemessungsgrundlage

Frank Schindler

Der in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG vorgeschriebene Ansatz der Grundbesitzwerte (§ 138 ff. BewG) als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer führt nach Ansicht des BFH dazu, dass die Tarifvorschrift des § 11 GrEStG in diesem Zusammenhang gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Er hat daher in zwei Fällen das Verfahren ausgesetzt und eine Entscheidung des BVerfG eingeholt.

Bemessungsgrundlagen der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer als Rechtsverkehrssteuer bemisst sich nach § 8 Abs. 1 GrEStG grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung. Für den in der Praxis wichtigsten Fall des Kaufs wird die Gegenleistung in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG dahingehend definiert, dass sie den Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der vom Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen umfasst. Der gemeine Wert des Grundstücks ist dabei ohne Bedeutung. Das Gesetz stellt nicht darauf ab, was der Käufer erhält, sondern darauf, was er für den Erwerb hinzugeben hat. Der maßgebliche Grund dafür ist die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Der gemeine Wert eines Grundstückes ist allerdings bei einem Grundstückstausch anzusetzen.

In den Fällen des § 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG fehlt eine Gegenleistung für den Grundstückserwerb oder ein...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen