Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Liebhaberei bei den Vermietungseinkünften
BFH sieht einen Verkauf auch bei Beteiligung des Veräußerers am Erwerber als schädlich an
Bei den Vermietungseinkünften wird ein frühzeitiger Verkauf als Indiz dafür gewertet, dass dem Steuerpflichtigen die Einkünfteerzielungsabsicht gefehlt hat. Kann diese Vermutung nicht widerlegt werden, bleiben die ausgewiesenen Verluste steuerlich außer Ansatz. Dieselben negativen Auswirkungen hat es, wenn der Eigentümer das Grundstück an eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG veräußert, an der er selbst die Mehrheit der Anteile hält. Die Begründung, die Einkünfteerzielungsabsicht sei für jede Einkunftsart gesondert zu prüfen, könnte sich auch bei anderen Sachverhalten für die Steuerpflichtigen als nachteilig erweisen.
Verkauf an eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG
Ein Notar hatte 1992 zwei unbebaute Grundstücke erworben, auf denen der Verkäufer noch zwei Doppelhaushälften errichten sollte. Kurz nach Fertigstellung verkaufte er die langfristig finanzierten, auf Dauer vermieteten Grundstücke an eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, an der er überwiegend selbst beteiligt war. Das Finanzgericht nahm eine Liebhaberei an, weil der Steuerpflichtige das Beweisanzeichen des baldigen Verkaufs nicht habe „erschüttern” können.
Argumentation des BFH
Der BFH bestätigte diese Entscheidung, obwo...