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Die Rechtssache AMID und ihre Folgen für die Freistellungs- und Anrechnungsmethode
I. Darstellung des Sachverhalts
In der dem EuGH vorgelegten Rechtssache C-141/99 handelte es sich um einen Rechtsstreit zwischen der belgischen Aktiengesellschaft Algemene Maatschappij voor Investering en Dienstverlening NV (AMID) mit Sitz und Steuersitz in Belgien und der belgischen Finanzverwaltung. Zusätzlich zu ihrem belgischen Stammhaus unterhielt die AMID eine Betriebsstätte (BS) im Großherzogtum Luxemburg. Aus dem DBA zwischen Belgien und Luxemburg folgte, dass die luxemburgischen BS-Einkünfte von der Steuer in Belgien freizustellen waren.
Im Wirtschaftsjahr 1981 entstanden der AMID in Belgien ein Verlust in Höhe von 2.126.926 BFR, während der Gewinn der luxemburgischen BS 3.541.118 LFR betrug. Nachfolgend im Wirtschaftsjahr 1982 zog die AMID die im Wirtschaftsjahr 1981 entstandenen belgischen Verluste von ihrem belgischen Gewinn des laufenden Jahres ab. Eine Berücksichtigung der Verluste im Jahr 1981 in Luxemburg war nicht möglich. Nach belgischem Recht ist eine Verlustberücksichtigung im Jahre 1982 nicht möglich, da gem. Art. 66 Abs. 2 lit. c der Durchführungsverordnung die belgischen Verluste im Jahre 1981 durch die in Luxemburg erzielten ste...