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Steuerliche Aspekte des „Umzugs” einer Gesellschaft in der EU
I. Vorbemerkung
Die steuerlichen Folgen des „Umzugs„ einer (Kapital)Gesellschaft aus einem Staat in einen anderen hängen eng mit der rechtlichen Selbständigkeit der Gesellschaft zusammen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Gesellschaft rechtliche Eigenständigkeit hat, richtet sich gemäß allgemeiner internationaler Rechtspraxis nach dem Recht des Staates, in dem sie errichtet ist, d. h. ihren satzungsmäßigen Sitz hat, wobei diese Voraussetzungen in der EU nicht harmonisiert sind.
Daraus kann sich ein Interesse ergeben, eine Gesellschaft in einem Staat mit weniger strengen Voraussetzungen zu errichten, aber die tatsächliche Hauptniederlassung („Verwaltungssitz„, steuerlich „Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung„) in einen anderen Staat zu verlegen, von dem aus sie meist ihre wirtschaftliche Haupttätigkeit ausübt. Zu dieser Thematik, bei der Gesellschafts- und Steuerrecht in einem Spannungsverhältnis stehen, haben sich in 1999 durch die Rechtsprechung des EuGH wie auch des BFH neue Akzente ergeben. Zu ergänzen bleibt, daß der Bundesgerichtshof kürzlich diese Frage seinerseits dem EuGH vorgelegt hat (Beschluß v. VII ZR 370/98).
Bei der Proble...