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Berufsrecht | Ausnahme vom Anschein beratungsgerechten Verhaltens bei verspätetem Insolvenzantrag
Der Beweis des ersten Anscheins zugunsten beratungsgerechten Verhaltens gilt nicht unabhängig von ideellem oder sonstigem Verhalten des Mandanten. Er gilt nicht, wenn es wegen der persönlichen Verbundenheit des Geschäftsführers zum Unternehmen nahegelegen hätte, zur Vermeidung einer Insolvenz Rangrücktrittserklärungen abzugeben, dies aber unterblieb. Im Streitfall stand der Vorwurf gegen die Steuerberaterin im Raum, nicht auf die Notwendigkeit eines Insolvenzantrags hingewiesen zu haben. Das Gericht lehnte die Haftung der Beraterin mangels Kausalität der (etwaigen) Pflichtverletzung für den geltend gemachten Schaden ab. Zwar hätte sie bei Erstellung der Bilanzen und der von ihr vorgenommenen Überschuldungsprüfungen pflichtwidrig gehandelt, weil die Überschuldung darin...