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Umsatzsteuer | Unrichtige Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers
Die fehlerhafte Angabe der Rechtsform des leistungsempfangenden Unternehmens in Verbindung mit einer verkürzten Namensangabe, die aus der Sicht des Finanzamts eine Verwechselung mit der unter derselben Anschrift ansässigen Schwester-GmbH nicht ausschließen, führt nach dem auch dann zum Verlust des Vorsteuerabzugs, wenn der Rechnungsaussteller den berechneten Umsatzsteuerbetrag abgeführt hat.