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EG-rechtliche Vereinbarkeit der sog. 90 %-Grenze in § 1 Abs. 3 EStG
Das Finanzgericht Köln hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Beschluß vom ein Vorabentscheidungsersuchen vorgelegt, in dem die Frage der Vereinbarkeit der im Jahressteuergesetz 1996 eingeführten Neuregelung der Grenzgängerbesteuerung in § 1 Abs. 3 und § 1a EStG mit dem EG-Recht aufgeworfen wird (EuGH Rs. C-391/97 - Frans Gschwind/FA Aachen-Außenstadt, abgedruckt in IWB F. 11a S. 243 ff. mit Anmerkung von Thömmes). Im Kern geht es um die Frage, ob die Anwendung des Splitting-Verfahrens nach § 1a EStG bei beschränkt steuerpflichtigen Ehegatten mit Ansässigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft davon abhängig gemacht werden darf, daß das kombinierte Einkommen beider Ehegatten zu mindestens 90 % der inländischen Besteuerung unterliegt bzw. daß das im Ausland zu versteuernde Einkommen beider Ehegatten 24 000 DM im Veranlagungszeitraum nicht übersteigt. Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist niederländischer Staatsangehöriger. Er wohnt mit seiner Ehefrau und einem Kind in dem niederländischen Grenzort Hoensbroek. In den Streitjahren 1991 und 1992 arbeitete er in Aachen und bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Die Einkünfte des Klägers in Höhe von r...