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Heilung von nicht durchgeführten Organschaftsverträgen mittels Bilanz
Kritische Auseinandersetzung mit Literatur, Rechtsprechung und Verwaltung
[i]BFH, Urteil v. 21. 10. 2010 - IV R 21/07 NWB TAAAD-57533 Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft muss der Ergebnisabführungsvertrag tatsächlich durchgeführt werden (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG). In der Praxis wird nicht selten ein zu hoher oder niedriger Gewinn abgeführt, weil sich erst nachträglich, zumeist in einer Betriebsprüfung, herausstellt, dass die [i]Eisolt, NWB 41/2010 S. 3268Bilanzen der Organgesellschaft objektiv unrichtig waren. Häufiger wird auch vergessen, vor einer Gewinnabführung zunächst einen vororganschaftlichen Verlustvortrag [i]Müller/Stöcker, Die Organschaft, NWB Verlag, 8. Aufl. 2011 ISBN: 978-3-482-44608-5auszugleichen. Ob und unter welchen Umständen diese Fehler zur steuerrechtlichen Nichtanerkennung der Organschaft führen, oder gegebenenfalls rückwirkend geheilt werden können, ist im Einzelnen umstritten. Die Folgen nicht durchgeführter Organschaftsverträge können für den Organträger bzw. dessen Gesellschafter [i] Sommerfachtagung: Unternehmensbesteuerung 2011 ebenso wie für die Organgesellschaft finanziell schwerwiegend sein. Bisher existiert keine bundesweite Verlautbarung der Finanzverwaltung zu der Fragestellung. Der BFH ha...