Frage der Steuerbefreiung von Krankenbehandlungen eines nicht öffentlich-rechtlichen bzw. nicht nach §§ 108 SGB V zugelassenen
Krankenhauses (Privatklinik)
2. In Anbetracht des Neutralitätsgrundsatzes, der es verbietet, dass Wirtschaftsteilnehmer, die die gleichen Leistungen unter
vergleichbaren Umständen bewirken, bei der Mehrwertsteuererhebung unterschiedlich behandelt werden, ergeben sich Bedenken
u.a. daraus, dass nach § 4 Nr. 14 b Privatkliniken, die nicht die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 b Satz 2 Doppelbuchst. aa
bis gg UStG n.F. erfüllen, insbesondere auch mit ihren Heilbehandlungsleistungen generell von der Umsatzsteuerfreiheit ausgenommen
sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2011 S. 1301 Nr. 21 DStR 2011 S. 10 Nr. 27 EFG 2011 S. 1380 Nr. 15 KÖSDI 2011 S. 17464 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 21/2011 S. 1763 UStB 2011 S. 208 Nr. 7 OAAAD-83887
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Online-Dokument
FG Münster, Beschluss v. 18.04.2011 - 15 V 111/11 U
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